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10. September 2015

Wasserversorgung: Kommunale Selbstverwaltung nicht einschränken

Kommunen sollen selbst entscheiden dürfen, in welcher Form sie die Wasserversorgung für ihre Bürgerinnen und Bürgern sicherstellen. Leider sehen das nicht alle Fraktionen des Parlaments so und haben versucht, die Subsidiarität der Mitgliedstaaten einzuschränken.

Die Wasserversorgung ist traditionell Aufgabe der Mitgliedstaaten. Die EU hat hier keine Kompetenz. Mit der von Linken, Grünen und Sozialdemokraten vorangebrachten Entschließung zum europaweiten Recht auf Wasser wurde jedoch versucht, die Eigenständigkeit der Kommunen bei der Wasserversorgung einzuschränken.

Als EVP setzen wir uns für ein Grundrecht auf Wasser ein. In einem Entschließungsantrag zum Vorschlag der linken Fraktionen haben wir wesentliche Grundforderungen einer europäischen Bürgerinitiative zu diesem Thema aufgegriffen (z.B. “Wasser ist keine Handelsware, sondern ein Menschenrecht” und “Wasser ist ein öffentliches Gut”). Der Zugang zu Wasser und zur sanitären Grundversorgung muss für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet sein. Gleichzeitig sollen Kommunen selbst entscheiden können, in welcher Form sie die Wasserversorgung sicherstellen.

Der Entschließungsantrag der EVP forderte somit ein allgemeines Recht auf Wasser, ohne jedoch die Subsidiarität der Mitgliedstaaten in Frage zu stellen. Dies ist der wesentliche Unterschied zum Vorschlag der linken Fraktionen, in dem Kommunen vorgeschrieben werden sollte, Wasser nur noch von öffentlichen Anbietern nutzen zu dürfen.

Leider konnte die EVP keine Mehrheit für die Resolution gewinnen. Wir konnten jedoch erreichen, dass die Bevorzugung der öffentlich-öffentlichen Partnerschaft vor der öffentlich-privaten Partnerschaft aus dem Text gestrichen wurde. Dies wäre ein gravierender Einschnitt in den Handlungsspielraum der Kommunen gewesen.