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27. Juni 2016

Waffenrecht: Jägern und Sportschützen den Kauf von Waffen zu erschweren, hat nichts mit Terrorismusbekämpfung zu tun

Bereits im Dezember 2015 habe ich es gesagt: Jägern und Sportschützen den Kauf von Waffen zu erschweren, hat nichts mit Terrorismusbekämpfung zu tun. Dazu stehe ich noch immer und die vielen Zuschriften von besorgten Jägern, Sportschützen und Sammlern bestärken mich in dieser Position.

Als Mitglied in den Ausschüssen für Umwelt, Landwirtschaft und Fischerei sowie als Vize-Koordinator im Abgas-Untersuchungsausschuss bin ich zwar nicht direkt am Verfahren zur Überarbeitung der Schusswaffenrichtlinie beteiligt. Ich engagiere mich jedoch aktiv in der parlamentarischen Intergruppe „Biodiversität, Jagd und ländliche Aktivitäten“. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Gruppe werde ich alles daran setzen, übermäßige Bürokratie und Belastungen für Jäger oder Sportschützen zu vermeiden.

Leider ist es mir auf Grund der Vielzahl an Zuschriften (mehrere Hundert pro Woche) nicht immer möglich, jedem Einzelnen ausführlich zu antworten. Deshalb möchte ich an dieser Stelle die wichtigsten Positionen der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament öffentlich darlegen. Diese wurden kürzlich von meinem Kollegen und Koordinator des zuständigen Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) – Andreas Schwab MdEP – treffend formuliert:

  1. Die Kommission schlägt etwa ein Verbot von halbautomatischen Schusswaffen vor, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen. Eine Schusswaffe auf Grund von rein optischen Kriterien zu verbieten halten wir in der CDU/CSU-Gruppe für nicht zielführend. Sinnvoller ist es, technische Kriterien anzulegen und sich auf die Verhinderung des Umbaus von halb- zu vollautomatischen Waffen zu beschränken. Das aktuelle deutsche Waffenrecht kann uns hier als Leitfaden dienen.
  1. Verpflichtende medizinische Tests eine Voraussetzung für Waffengenehmigungen zu machen, wie von der Europäischen Kommission gefordert, halten wir für falsch. In den meisten Mitgliedstaaten gibt es bereits ausreichende Regelungen, was Waffengenehmigungen angeht. Die CDU/CSU-Gruppe setzt sich daher dafür ein, in das Ermessen der Mitgliedstaaten zu stellen, ob anlassbezogene medizinische Tests als Voraussetzung für Waffengenehmigungen notwendig sind.
  1. Der Vorschlag der Kommission, die waffenrechtliche Erlaubnis auf fünf Jahre zu beschränken würde zu einem unnötigen bürokratischen Aufwand führen. In Deutschland wird die waffenrechtliche Erlaubnis bereits überwacht und erforderlichenfalls geprüft bzw. widerrufen. Die bürokratische Mehrbelastung, die durch eine generelle Beschränkung der waffenrechtlichen Erlaubnis auf fünf Jahre entstehen würde, ist daher nicht gerechtfertigt.

 

Unter keinen Umständen dürfen Jäger und Sportschützen unter Generalverdacht gestellt werden! Es gilt an dieser Stelle, den illegalen Waffenhandel effektiv zu bekämpfen und nicht die gesetzestreuen Besitzer legaler Waffen mit überzogenen Auflagen zu belegen.

 

Gemeinsam mit meinen Kollegen der CDU/CSU-Gruppe werde ich die Verhandlungen aufmerksam begleiten. Auf der Ebene der Europäischen Union kann ein Gesetz nur dann in Kraft treten, wenn der Rat und das Parlament diesem zustimmen. Die Abstimmung im Europäischen Parlament findet voraussichtlich im November 2016 statt.