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14. März 2017

Waffenrecht: Freiheit der legalen Waffenbesitzer verteidigen!

Jägern, Sportschützen und Sammlern den Kauf von Waffen zu erschweren, hat nichts mit Terrorismusbekämpfung zu tun. Das hatte ich bereits im Dezember 2015 gesagt, nachdem die Europäische Kommission ihre Vorschläge zur Verschärfung des Waffenrechts präsentierte.

Als Mitglied in den Ausschüssen für Umwelt, Landwirtschaft, Fischerei und dem Abgas-Untersuchungsausschuss bin ich zwar nicht direkt mit dem Vorschlag der Kommission befasst. Jedoch engagiere ich mich aktiv in der parlamentarischen Intergruppe „Biodiversität, Jagd und ländliche Aktivitäten“ und habe auch auf Grund der vielen Rückmeldungen aus meinem Betreuungsgebiet diese Thematik verfolgt.

Besonders ärgerte mich bereits damals, dass der Kommissionsvorschlag als Reaktion auf die Terroranschläge von Paris vorgestellt wurde. Denn ein Blick auf die Kriminalstatistiken Europas zeigt, dass legale Waffen kein nennenswertes Sicherheitsrisiko darstellen und sicher nichts mit Terrorismusbekämpfung zu tun haben. Besonders in Deutschland zählen die bestehenden Vorschriften im übrigen schon zu den strengsten der Welt.

Für mich stand bereits damals fest, dass ich den Vorschlag der EU-Kommission in seiner damaligen Form unter keinen Umständen unterstützen werde.

Trotz großen Widerstands auf Seiten der Kommission und den Vertretern der Mitgliedstaaten ist es dem EU-Parlament nach monatelangen Verhandlungen gelungen, die Rechte der legalen Waffenbesitzer zu stärken.

Unter anderem konnte folgendes erreicht werden:

Automatische Feuerwaffen: Automatische Feuerwaffen, die nachträglich in halbautomatische Feuerwaffen umgerüstet wurden, sind künftig verboten. Es  wurden jedoch neue Autorisierungsprozesse eingeführt. Mitgliedstaaten können unter anderem für Reservisten und Sportschützen Sonderzulassungen erteilen. Zudem wurde sichergestellt, dass durch eine Bestandsschutzklausel Besitzer nicht enteignet werden können. Das Parlament konnte die Rechte der gesetzestreuen Waffenbesitzer stärken.

Halbautomatische Feuerwaffen: Nach dem ursprünglichen Vorschlag hätten alle halbautomatischen Waffen verboten werden sollen, die wie Kriegswaffen aussehen. Eine viel zu vage Definition! Außerdem sollten halbautomatische Waffen verboten werden, die geeignet sind, Magazine mit hoher Kapazität aufzunehmen. Auch dieser Vorschlag wurde vom Europäischen Parlament zurückgewiesen. Die reine technische Möglichkeit wird nicht für ein Verbot ausreichen. Künftig soll sich ein Verbot nur auf die Waffen beschränken, die auch tatsächlich ein großes Magazin nutzen. Bei Langwaffen beträgt die Höchstgrenze 10 Schuss, bei Kurzwaffen 20 Schuss. Typische Jagdwaffen, eine AR-15 mit 10-Schuss Magazin oder aber eine Glock 17 können somit auch weiterhin verwendet werden. Zudem können Mitgliedstaaten Sonderzulassungen für Reservisten, Sportschützen und andere erteilen. Auch hier werden die legalen Waffenbesitzer durch eine Bestandsschutzklausel geschützt.

Die Kommission war mit ihrem ursprünglichen Vorschlag weit über das Ziel hinausgeschossen. Ich bin froh, dass es dem Parlament gelungen ist, sich hier für eine Lösung einzusetzen, die Rechtssicherheit bietet statt legale Waffenbesitzer in Unsicherheit zu stürzen.

Magazine: Ursprünglich wollten die Vertreter der Mitgliedstaaten Magazine mit hoher Kapazität (z.B. 30-Schuss Magazine) vollständig verbieten. Dieser Vorstoß hätte zu großer bürokratischer Belastung geführt und eine Umsetzung wäre unrealistisch gewesen.  Das Europäische Parlament konnte diesen Vorschlag abwenden. Altbestände werden somit nicht illegal. Lediglich eine Neuanschaffung von Magazinen mit hoher Kapazität erfordert künftig die Lizenz für Waffen der Kategorie A. Außerdem wird verboten, dass halbautomatische Waffen zusammen mit großen Magazinen geführt werden. Hier werden zudem Übergangsfristen gelten. Nachdem die Richtlinie in Kraft tritt, haben Mitgliedstaaten 15 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Ausnahmeregelungen für Waffen der Kategorie A: Mitgliedstaaten werden künftig Ausnahmeregelungen für Museen und verschiedene Personengruppen, wie Sammler, Reservisten und Sportschützen erteilen können.

Trotz dieser Erfolge müssen wir ganz ehrlich sein: Auch der abgeänderte Vorschlag ist nicht zu 100% perfekt. Er enthält noch immer einige Details, die zu einer weiteren Einschränkung von gesetzestreuen Bürgern führen, ohne die Sicherheit der Bevölkerung drastisch zu verbessern. Hierzu zählt unter anderem die Regulierung von Magazinen. Daher habe ich gründlich abgewogen, den Vorschlag zur Revision der Feuerwaffenrichtlinie abzulehnen.

Damit hätte ich den legalen Waffenbesitzern jedoch keinen Gefallen getan. Im Gegenteil: Eine vollständige Ablehnung würde zu strengeren Regeln im Sinne der Kommission und Mitgliedstaaten führen. Nur durch die Geschlossenheit des Parlaments konnten wir den guten Kompromiss erzielen und die Rechte der legalen Waffenbesitzer verteidigen. Diesen Grundsatz haben einige Populisten leider noch nicht verstanden.

Die Entscheidung ist dennoch nicht leicht gefallen. Wir müssen uns jedoch auch eingestehen, dass Kompromisse nicht 100% unserer Position abdecken können. Auch wenn nicht alle kleinen Details gewonnen werden konnten, ist es insgesamt dennoch ein guter Erfolg für die Waffenbesitzer. Diese Einschätzung wird im Übrigen auch vom europäischen Jagdverband FACE geteilt.