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7. Dezember 2015

Jäger und Sportschützen nicht unter Generalverdacht stellen

In den vergangenen Tagen haben mich hunderte Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern zur geplanten Überarbeitung der Schusswaffenrichtlinie durch die Europäische Kommission erreicht. Als Mitglied in den Ausschüssen für Umwelt, Landwirtschaft und Fischerei bin ich zwar nicht direkt an diesem Verfahren beteiligt, jedoch engagiere ich mich aktiv in der parlamentarischen Intergruppe „Biodiversität, Jagd und ländliche Aktivitäten“ und werde gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Gruppe alles daran setzen, übermäßige Bürokratie und Belastungen für Jäger oder Sportschützen zu vermeiden.

Bereits seit längerem plant die Europäische Kommission eine Überarbeitung der Richtlinie über Schusswaffen. Nach den Terroranschlägen in Paris hat die Kommission dieses Verfahren nun beschleunigt. Sie möchte mit einer ganzen Bandbreite von Maßnahmen einen Beitrag zur Vorbeugung von Schwerstverbrechen leisten. Dies darf aber nicht in purem Aktionismus gegen unbescholtene Bürger enden. Jägern und Sportschützen den Kauf und Verkauf von Waffen zu erschweren, hat nichts mit Terrorismusbekämpfung zu tun.

Die Innenminister der Mitgliedsstaaten haben den Richtlinienvorschlag bereits diskutiert. Offenbar stößt er dort auf grundsätzliche Zustimmung. Bei dem ersten Treffen auf Arbeitsebene zeigte sich aber auch, dass von Ratsseite aus einige Änderungen am Kommissionsvorschlag zu erwarten sind.  Die Position, die die deutsche Bundesregierung bei den Beratungen im Rat der Europäischen Union vertreten wird, liegt uns noch nicht vor.

Die Mitgliedstaaten haben Bereitschaft signalisiert, das Gesetzgebungsverfahren zügig zu beginnen. In der heutigen Sitzung des hauptsächlich zuständigen Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) hat die verantwortliche Kommissarin Bienkowska den Vorschlag vorgestellt. Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) wird eine Stellungnahme zum Bericht des IMCO-Ausschusses abgeben und außerdem für die Passagen, die Strafverfolgungsmaßnahmen betreffen, zuständig sein. Einen Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren gibt es bislang noch nicht.  Es ist jedoch sicher, dass das Europäische Parlament sich die Zeit nehmen wird, den Vorschlag genau zu prüfen.

Unter keinen Umständen dürfen Jäger und Sportschützen unter Generalverdacht gestellt werden. Es gilt an dieser Stelle, den illegalen Waffenhandel effektiv zu bekämpfen und nicht die gesetzestreuen Besitzer legaler Waffen mit überzogenen Auflagen zu belegen.

Gemeinsam mit meinen Kollegen der CDU/CSU-Gruppe werde ich die Verhandlungen zur Richtlinie und zum Aktionsplan aufmerksam begleiten und dabei auch die berechtigten Belange von gesetzestreuen Jägern und Sportschützen einbringen.