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16. Dezember 2016

Abgasskandal: Kommission verklagt Mitgliedstaaten

In der letzten Woche hat die Europäische Kommission gegen Deutschland und sechs weitere Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit dem Abgasskandal eingeleitet. Ein richtiger Schritt – der allerdings zu einem merkwürdigen Zeitpunkt erfolgt.

Die EU-Kommission hat gegen mehrere Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, da diese ihren Verpflichtungen gemäß EU-Rechtsvorschriften für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen nicht nachgekommen sind. Die Verordnung 715 aus dem Jahr 2007 verpflichtet Mitgliedstaaten, Strafen für Verstöße von Autoherstellern einzuführen, wenn diese geltenden Abgasnormen der Schadstoffklassen Euro 5 und 6 nicht einhalten.

Gegen die Tschechische Republik, Litauen und Griechenland wurden demnach rechtliche Schritte eingeleitet, weil sie noch kein entsprechendes Strafsystem in ihre nationalen Rechtsvorschriften übernommen haben. Deutschland, Luxemburg, Spanien und das Vereinigte Königreich hingegen haben laut Kommission versäumt, ihre vorhandenen nationalen Bestimmungen über Sanktionen anzuwenden.

Hier hätte die Kommission schon vor Jahren handeln müssen. Mir ist unverständlich, warum sie jetzt plötzlich so Tempo macht. Schließlich werden bereits kommenden Monat im Abgas-Untersuchungsausschuss die Schlussfolgerungen des Parlaments diskutiert – und da wird es auch um Versäumnisse der Kommission gehen. Die Einleitung des Verfahrens kurz vor Jahresende lässt den Eindruck entstehen, die Kommission wolle mit dem Verfahren von eigenen Fehlern ablenken.